Angenommen, Sie möchten online ein Smartphone kaufen. Wie würden Sie vorgehen?
- Sie bestellen ca. 6 Geräte, testen diese und schicken 5 davon zurück.
- Sie informieren sich ausführlich vor dem Kauf, bestellen dann ein Smartphone und schicken dieses nur in seltenen Ausnahmefällen zurück.
Falls Sie in die erste Kundengruppe fallen: Glückwunsch, Sie sind der Alptraum jedes Versandhändlers. Rechtlich müssen Sie sich zwar nichts vorwerfen lassen, wenn Sie beim Kauf teurer elektronischer Geräte wie beim Kleidungskauf vorgehen. Wirtschaftlich ist dies aber eine Katastrophe, da die ausgepackten und ausprobierten Geräte nicht ohne weiteres als Neuware verkauft werden können.
Bisher haben besonders die großen Versandhändler dieses Verhalten geradezu gefördert: die Rücksendung wurde so einfach wie möglich gemacht, ein Wertersatz wurde nicht verlangt. Die Überlegung dahinter: wer einfach zurücksenden kann, bestellt auch eher etwas. Die Rechnung geht allerdings nicht mehr auf, wenn Neuware in kürzester Zeit und in großer Zahl in Gebrauchtware verwandelt wird. Man stelle sich vor, ein (stationärer) Verbrauchermarkt würde potenzielle Kunden einladen, das Lager zu verwüsten und dabei noch die Kosten für die Anfahrt und das Parkhaus übernehmen. Absurd, aber so ähnlich stellt sich die Situation im Versandhandel dar.
Dies führt nun zu Konsequenzen: Einem Bericht auf Caschys Blog zufolge greift Amazon.de seit kurzem hart durch und sperrt einzelnen Kunden wegen zu häufiger Rücksendungen das ganze Konto. Für die Betroffenen ist dies besonders ärgerlich, wenn z.B. auch der Kindle an diesem Konto hängt. Eine vorherige Warnung soll es nicht gegeben haben, rechtlich war dies aber vermutlich nicht anders möglich: Eine “gelbe Karte” hätte man als unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts ansehen können (siehe z.B. hier).
Meine Meinung: Dieses komplizierte, volkswirtschaftlich unsinnige und umweltschädliche Widerrufsrecht sollte vollständig abgeschafft werden. An seine Stelle könnte eine standardisierte Darstellung der Rücknahmebedingungen treten. Folgende Punkte müsste der Kunde unmittelbar erkennen können:
- Erlaubt der Shop generell Rücksendungen wegen Nichtgefallens?
- Innerhalb welcher Frist?
- Sind die Rücksendungen nach Anzahl oder Wert eingeschränkt?
- Wird ggf. Wertersatz geltend gemacht?
- Werden die Rücksendekosten erstattet?
Das ließe sich sogar als einfache Ampelkennzeichnung lösen. Kunden könnten somit einen zu ihrem Einkaufsverhalten passenden Händler wählen. Auswahlbesteller könnten dort zuschlagen, wo Rücksendungen unbeschränkt und kostenfrei möglich sind*. Wer sich dagegen vor dem Kauf informiert hat, könnte woanders zu günstigeren Preisen einkaufen und zudem sicher sein, einen unbenutzten Artikel zu erhalten.
* Der stationäre Einzelhandel wäre auch eine Alternative. Nicht jeder muss alles online kaufen.