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Online einkaufen ohne Insolvenzrisiko

2008-11-04

Online einkaufen ohne Insolvenzrisiko

Permalink 13:02:38 von Stephan, Kategorien: Deutsch

Aus aktuellem Anlass möchte ich hier zwei Möglichkeiten zum Online-Shopping ohne Insolvenzrisiko aufzeigen, wobei es nur um die mögliche Insolvenz des Händlers und nicht die des Kunden gehen soll (Privatinsolvenz wegen Einkaufssucht ist ein anderes Thema ;)).

Besonders hart kann eine Händler-Insolvenz Kunden treffen, die im Voraus gezahlt, aber noch keine Ware erhalten haben. Was tun, wenn man nicht auf andere Zahlungsweisen ausweichen kann oder möchte? Grundsätzlich gibt es zwei gebräuchliche Möglichkeiten, das Insolvenzrisiko auch bei der Zahlung im Voraus zu eliminieren:

1. Einschaltung eines Treuhänders

Sie zahlen hierbei nicht direkt auf das Konto des Händlers, sondern auf ein Treuhandkonto. Der Treuhänder informiert den Händler über den Zahlungseingang und dieser verschickt die Ware. Die Zahlung wird erst an den Händler weitergeleitet, nachdem Sie den Wareneingang bestätigt haben.

Bekannte Anbieter: S-ITT (Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch), iClear, Moneybookers Escrow (Affiliate Link).

Zwar geht es hier um das Thema "Insolvenz" und nicht "Betrug", eine Warnung ist allerdings angebracht: Überzeugen Sie sich immer davon, dass Sie es mit einem echten Treuhänder zu tun haben. Manche Betrüger haben erstaunlich professionelle scheinbare Treuhänder-Websites erstellt, um ihre Opfer in Sicherheit zu wiegen.

2. Die Geld-zurück-Garantie von Trusted Shops

Das Trusted Shops-Siegel sollten Sie sich merken, denn es bietet Ihnen mehr als andere Gütesiegel: Nach dem Einkauf bei einem geprüften Online-Shop können Sie sich kostenlos und einfach für die Geld-zurück-Garantie anmelden. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die u.a. dann zahlt, wenn der Händler die bestellte Ware nicht liefert.

Hier ein Screenshot der Bestellbestätigungsseite aus dem Waagen-Shop meines Arbeitgebers (waagen.lu):

Nach dem Klick auf "anmelden" werden Ihre Bestelldaten automatisch an Trusted Shops übermittelt, Sie müssen nur noch ein Passwort vergeben:

Üblicherweise sind Sie bis zu einem Betrag von 2500,- € pro Shop und Monat abgesichert.

Die genauen Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Seite von Trusted Shops. Wichtig: Vergessen Sie nicht, etwaige Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen (am besten lassen Sie sich die automatische Erinnerungsmail schicken). Zudem sind Sie laut den Bedingungen verpflichtet "eine bereits geleistete Zahlung zu widerrufen oder sonst rückgängig zu machen", falls die möglich ist. Dies ist z.B. bei der Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte der Fall, nicht aber bei einer ganz normalen Überweisung.

Ein Verzeichnis von geprüften Shops finden Sie unter trustedshops.de. Gerade in der momentanen schwierigen wirtschaftlichen Situation kann sich ein Blick in dieses Verzeichnis lohnen - so stehen Sie an Weihnachten nicht ohne Geschenke und ohne Geld da.

2 Kommentare

Kommentar von: Raptor [Besucher]
***--
RaptorWas ist überhaupt, wenn man ein Produkut reklamiert hat und es schon bei E-Bug ist? Wird die Reklamation abgewickelt oder nicht?
04.11.08 @ 18:39
Kommentar von: Stephan [Mitglied] E-Mail
StephanRaptor, E-Bug hofft laut www.crn.de anscheinend weiter auf eine Rettung des Unternehmens.

Zur Reparatur eingesendete Produkte zählen zudem nicht zur Insolvenzmasse, da sie ja nicht Eigentum des Händlers sind. Ich habe leider keine Ahnung, ob eine Wiederbeschaffung auch tatsächlich problemlos möglich wäre.
04.11.08 @ 19:22

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